Allgemeine Geschäftsbedingungen Bad.

  1. Preise

a) Kataloge und Listen
Die in den Katalogen und Listen enthaltenen Bruttopreise in CHF sind frei bleibend.
b) Offerten und Auftragsbestätigungen
An Offertpreise ist Sanitas Troesch AG längstens während dreier Monate gebunden. Preise in Auftragsbestätigungen sind fest, soweit der Warenbezug innert sechs Monaten seit Auftragsbestätigung, spätestens aber bis zum 31. März des folgenden Jahres erfolgt.
c) Mehrwertsteuer
Ist die Mehrwertsteuer in den Offerten oder Auftragsbestätigungen nicht separat ausgewiesen, so ist sie in den Preisangaben enthalten.
d) Änderung bestätigter Aufträge
Wünscht der Käufer den Inhalt eines bestätigten Auftrags zu ändern, so trägt er die dadurch verursachten Mehrkosten.

2. Verpackung
Fremdes Packmaterial, z. B. bei Lieferungen direkt ab Fabrik, wird zu den Werkskonditionen berechnet.

3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt per LKW ans Domizil, auf die Baustelle, franko Grenze oder Talbahnstation. Sanitas Troesch AG stellt dem Kunden einen Transportkostenanteil von derzeit 3 % des Bruttopreises in Rechnung. Der Ansatz kann auf Grund von veränderten Rahmenbedingungen (Treibstoffpreise, Gebühren, etc.) jederzeit ohne Ankündigung verändert werden. Bei anderen Lieferarten auf Veranlassung des Käufers gehen die Kosten und das Transportrisiko zulasten des Käufers. Sanitas Troesch AG bemüht sich um die Einhaltung der Liefertermine; die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch unverbindlich. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden abgelehnt.

4. Garantie

4.1 Kontroll- und Rügepflicht des Kunden, Rügefrist
Der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person hat die Ware unmittelbar nach Lieferung zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen innerhalb von acht Tagen seit Lieferung an Sanitas Troesch AG gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb von zwölf Monaten seit Lieferung, an Sanitas Troesch AG gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Rügefristen wird jede Haftung abgelehnt.

4.2 Ausschluss
Mängel, die auf unsachgemässe Behandlung durch den Kunden oder eine von ihm beauftragte Person zurückzuführen sind, sind von der Garantie ausgeschlossen. Handelsüblich oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewichten und Farbtönen, sowie geringfügige Farbabweichungen gelten nicht als Mangel, soweit sie die Funktionstüchtigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen. Alle in Katalogen, Listen, Massskizzen, Offerten und Auftragsbestätigungen diesbezüglich gemachten Angaben verstehen sich daher als ungefähr und sind für den Lieferanten nicht verbindlich.

4.3 Wirkung
Bei fristgerecht gerügten Mängeln kann nur Austausch bzw. ein Preisnachlass oder höchstens die Rückerstattung des Kaufpreises der bemängelten Ware in Frage kommen. Darüber hinaus wird jede Haftung wie Anspruch auf Arbeitslöhne, Fracht, Schadenersatz, entgangener Gewinn, Verzugszinsen, Konventionalstrafen, Materialschaden und Auswechslungskosten jeder Art abgelehnt.

4.4 Installation / Montage
Sanitär- und Elektroinstallationen sind durch ausgewiesene Fachleute durchzuführen. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der SVGW-Leitsätze, der Abwasservorschriften nach SN 592 000, der Schallschutznormen nach SIA 181, der SN/CEN-Vorgaben und der örtlichen Vorschriften. Sanitas Troesch AG lehnt jede diesbezügliche Haftung ab.

5. Retoursendungen
Auf den Gutschriften für Warenrücknahmen wird ein Abzug entsprechend den entstandenen Umtrieben vorgenommen, mindestens aber 20%. Die Rücknahme von Apparaten setzt unser vorgängiges schriftliches Einverständnis voraus. Ware, die vor mehr als zwei Monaten geliefert worden ist, kann nicht mehr zurückgenommen werden. Dasselbe gilt für veraltete, beschädigte und gebrauchte Artikel sowie für Spezialausführungen.

6. Zahlungen
Alle Rechnungen sind ohne anderslautende Abmachungen zahlbar:
a) 15 Tage ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto.
b) 30 Tage ab Rechnungsdatum, netto.
Die Rechnungen verfallen 30 Tage nach Rechnungsdatum. Mit Überschreitung dieser Frist tritt ohne Mahnung der Verzug ein, und die Forderung wird zum handelsüblichen Ansatz verzinslich.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung Eigentum von Sanitas Troesch AG. Der Käufer ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von Sanitas Troesch AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er Sanitas Troesch AG mit Abschluss des Vertrages, auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

8. Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung, Sterbefall sowie die Einleitung von bedeutenderen Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferungsverpflichtungen. Allfällige Guthaben von Sanitas Troesch AG werden sofort zur Zahlung fällig.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bern. Es steht Sanitas Troesch AG frei, den Käufer an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.

10. Anerkennung der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich aufgrund vorstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen, die durch die Auftragserteilung ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.


Januar 2012    Sanitas Troesch AG